Schon die aktuelle Werbung eines renommierten Versicherers besagt, dass viele Menschen nicht gut versichert, dafür aber hinsichtlich der Versicherungen, die sie wirklich brauchen, extrem verunsichert sind. Was also braucht man als Familie oder als Alleinerziehende(r) wirklich und was nicht? Laut Versicherungsexperten besteht ein optimaler Versicherungsschutz, wenn folgende Policen abgeschlossen – und natürlich auch regelmäßig bezahlt werden bzw. in der Vergangenheit bezahlt worden sind:
- Krankenversicherung
- Privathaftpflicht
- Risikolebensversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Kinderinvaliditätsversicherung
- Hausratversicherung
- Wohngebäudeversicherung
- Rechtschutzversicherung
Was also leistet welche Police?
1. Die Krankenversicherung
Die Krankenversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung, die für alle Familienmitglieder bestehen sollte. Denn nur so kann die medizinische Versorgung bei einem Unfall oder einer Erkrankung finanziell gewährleistet werden. Insbesondere aber eine Behandlung, die kostspielig ist und von den Eltern ohne Versicherungsleistung niemals selbst getragen werden kann. Ob die Krankenversicherung dabei bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse erfolgt, ist hingegen unerheblich. Hauptsache, Eltern und Kinder sind überhaupt krankenversichert und haben somit den Anspruch auf medizinische Versorgung.
2. Die private Haftpflichtversicherung
Wer ohne eine private Haftpflichtversicherung für einen Schaden aufkommen muss, den er selbst oder sein Kind bei einer anderen Person verursacht hat, kann bisweilen staunen, welche Summen ihn dabei ereilen können. Deshalb gilt: Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den absolut notwendigen Policen, die man haben sollte – insbesondere dann, wenn man Kinder hat. Denn im Rahmen einer Haftpflichtversicherung sind diese automatisch mitversichert. Dabei sollte die Versicherungssumme mindestens 5 Millionen Euro betragen.
Bei Bedarf also noch einmal in die Police schauen und notfalls den Versicherungsanbieter kontaktieren, um die Deckungssumme entsprechend anzupassen. Und wenn man schon einmal dabei ist, sollte man auch gleichzeitig überprüfen, ob Schäden durch deliktunfähige Kinder (sprich: Kinder unter 7 Jahren, bei Schäden im Straßenverkehr: Kinder unter 10 Jahren) zusätzlich abgesichert sind.
Heißt: Sofern die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht vernachlässigt bzw. verletzt haben und ihr Kind unter 7 Jahre alt ist (bei Schäden im Straßenverkehr unter 10 Jahre alt), gilt das Kind als deliktunfähig. Und damit gilt: Eigentlich haftet niemand für den entstandenen Schaden. Das klingt zwar erst einmal ganz gut, kann aber die nachbarschaftliche Idylle erheblich stören und beeinträchtigen, wenn der Schaden beispielsweise genau in der Nachbarschaft entstanden ist. Von daher: Manchmal kann es von Vorteil sein, auch Schäden durch deliktunfähige Kinder mit absichern zu lassen.
Werbung
3. Die Risikolebensversicherung
Mit dem Abschluss einer Risikolebensversicherung sorgen Eltern für die Absicherung ihrer Familie, insbesondere aber ihrer Kinder, sofern einem der beiden Elternteile etwas zustoßen oder genauer gesagt: Wenn einer von beiden sterben sollte.
Ob für beide Elternteile je eine Risikolebensversicherung erforderlich ist, bestimmt sich daraus, wer von beiden das Geld verdient und damit die Familie ernährt. Tragen beide Elternteile zum Familieneinkommen bei, sollten auch beide durch eine Risikolebensversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 300.000 Euro abgesichert sein. Ist hingegen nur einer von beiden verantwortlich für die Familienfinanzen, reicht es hingegen aus, nur ihn für den Fall der Fälle zu versichern, damit die Existenz der Familie weiterhin gewährleistet werden kann. Denn die vereinbarte Versicherungssumme wird ausschließlich an die Hinterbliebenen bzw. an die Versicherungsbegünstigten ausgezahlt.
Eine zusätzliche Kapitallebensversicherung ist nicht erforderlich, kann aber als Ersatz bzw. als Alternative zur Risikolebensversicherung gewählt werden. Allerdings ist die Kapitallebensversicherung, nur weil sie teuer ist, nicht auch unbedingt besser.
4. Die Berufsunfähigkeitsversicherung
Ebenso wie die Risikolebensversicherung ist auch die Berufsunfähigkeitsversicherung substanziell für denjenigen, der für das Familieneinkommen sorgt. Denn im Falle einer Erkrankung, die es ihm unmöglich macht, seinen Beruf weiter auszuüben, erhält der Versicherte eine monatliche Rente, die mindestens zwischen 1.500 und 2.000 Euro betragen sollte. Der Haken der Berufsunfähigkeitsversicherung ist jedoch die erforderliche Gesundheitsprüfung. Wer also erst dann über diese Form der Versicherung nachdenkt, wenn er bereits über die ersten chronischen Wehwehchen klagt, hat meistens schlechte Karten. Besser ist es, die Berufsunfähigkeitsversicherung so früh wie möglich abzuschließen, nämlich genau dann, wenn man eigentlich noch topfit ist – oder sich zumindest so fühlt.
Als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung kommt auch eine Unfall- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung in Betracht. Allerdings greift diese erst dann, wenn man zum Totalinvaliden erklärt worden ist. Lassen Sie sich am besten dementsprechend beraten, denn Unfälle führen weitaus weniger zur Erwerbsunfähigkeit als Erkrankungen.
5. Die Kinderinvaliditätsversicherung
Bei der Kinderinvaliditätsversicherung handelt es sich NICHT um die klassische Kinderunfallversicherung. Denn die Kinderunfallversicherung sichert dem Kind nur dann einen monatlichen Anspruch zu, wenn es durch einen Unfall so zu Schaden gekommen ist, dass es keinerlei Ausbildung absolvieren, keinerlei Beruf ausüben und sich so seinen Lebensunterhalt nicht selbst sichern können wird.
Bei der Kinderinvaliditätsversicherung hingegen ist es unerheblich, ob ein Unfall dafür verantwortlich ist oder eine schwere Erkrankung. Die Kinderinvaliditätsversicherung zahlt in beiden Fällen eine monatliche Rente, die sich auf mindestens 1.000 Euro belaufen sollte.
Und in Anbetracht dessen, dass Kinder weitaus häufiger durch eine Erkrankung als durch einen Unfall zu Invaliden werden (in einem von Hundert Fällen ist ein Unfall der Verursacher der Invalidität), ist eine Kinderinvaliditätsversicherung, die sowohl Unfälle als auch Erkrankungen abdeckt, die bessere Wahl.
6. Die Hausratversicherung
Auch eine Hausratversicherung gehört zu den Policen, die man haben sollte, damit das eigene Zuhause in Schadensfällen geschützt ist. Denn wer kann schon voraussagen, ob nicht doch irgendwann der Blitz einschlagen, ein Brand sich entzünden, was der nächste Sturm anrichten, wann die nächste Überflutung anstehen oder der nächste Einbrecher vor der Tür stehen wird? Die daraus entstehenden und möglichen Schäden werden durch die Hausratversicherung abgedeckt und schützen die eigenen vier Wände und damit vor allem: das Zuhause der Familie.
7. Die Wohngebäudeversicherung
Familien, die in einem eigenen Haus wohnen oder ein Haus besitzen, dieses aber vermietet haben, sollten auf jeden Fall eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Denn Schäden, die beispielsweise durch Feuer, Sturm, Gewitter, Blitzschlag oder Leitungswasser ausgelöst werden, lassen sich nur selten aus der Portokasse bezahlen. Mit einer Wohngebäudeversicherung hingegen bleibt nicht nur die Porto-, sondern vor allem auch die Familienkasse geschont.
8. Die Rechtschutzversicherung
Eine Rechtschutzversicherung ist zwar nicht die vorrangigste aller Versicherungen, aber auch hier gilt: Gut, wer sie hat. Denn manchmal ist man schneller in einen Rechtsstreit verwickelt als man überhaupt darüber nachdenken kann, wie hoch die Kosten, die einen erwarten, wohl sein können. Aus Erfahrung heraus weiß man allerdings: Anwaltshonorare und Gerichtskosten gehören zu den Kosten, die auf jeden Fall oftmals außerhalb des Budgets liegen.
Welche Versicherung sollte man wann abschließen?
Wenn man rundum gut abgesichert ist, kann man dem Leben und seinen alltäglichen Herausforderungen und Gefahren mit Sicherheit ein wenig gelassener begegnen. Dennoch gilt: Fangen Sie mit den wichtigsten Versicherungen an – und zwar in der Reihenfolge wie dargestellt. Wichtig sind vor allem die Krankenversicherung, die private Haftpflicht, die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Risikolebensversicherung und die Kinderinvaliditätsversicherung. Denn all diese Versicherungen sind Lebensversicherungen.
Erst danach geht es an die materiellen Versicherungen, mit denen Sie Ihr Zuhause absichern wie die Hausrat- und die Wohngebäudeversicherung. Gefolgt von der Rechtschutzversicherung, die sich entsprechend der eigenen Bedürfnisse eingliedern lässt.
Zu guter Letzt und auch nur dann, wenn die Familienkasse das noch hergibt, können Sie beispielsweise über eine Ausbildungsversicherung für Ihr Kind nachdenken. Ob dafür allerdings wirklich eine Versicherung erforderlich ist oder ob nicht auch ein einfaches Sparbuch ausreicht, sein einmal dahingestellt. Fakt jedoch ist: Eine Ausbildungs- oder Rentenversicherung für Ihr Kind, gehört nicht zu den Versicherungen, die Sie wirklich brauchen.
Schreibe einen Kommentar